Bei der Gemeinde langen immer öfter Anfragen nach Hundesackerlspender ein. Deshalb wurde der Ankauf von 30 Stk. solcher Spender zu einem Preis von € 4.500,- beschlossen. Diese werden im gesamten Gemeindegebiet aufgestellt.

In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde auf die ordnungsgemäße Haltung von Hunden hin, da immer wieder Beschwerden darüber einlangen. Das NÖ Hundehaltegesetz schreibt für alle Hunde an öffentlichen Orten eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht vor. Beschwerden über die nicht ordnungsgemäße Haltung von Hunden sind an die Bezirksverwaltungsbehörde zu richten.